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Otti Tax Austria

Hauptwohnsitzbefreiung nur für Grund und Boden bis 1.000 m2 TAX-AUSTRIA.AT

29. 08. 2024
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) präzisierte seine Rechtsprechung, wonach die Hauptwohnsitzbefreiung nicht für beliebig große Grundstücke gilt. Bei zu verkaufenden Liegenschaften ist die Größe des zum Eigenheim gehörigen Grund und Bodens zu berücksichtigen. Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien unterliegen der Einkommensteuerpflicht (ImmoESt). Eine Ausnahme davon ist die sogenannte Hauptwohnsitzbefreiung, wonach eine Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen… Hauptwohnsitzbefreiung nur für Grund und Boden bis 1.000 m2 TAX-AUSTRIA.AT