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Wien: Büromanagement (m/w/d) Finanz- & Personalmanagement – Attraktives Gehalt, flexible Arbeitszeiten, Homeoffice & ein dynamisches Team warten auf Sie!

Für unseren Mandanten, ein dynamisch wachsendes, bestens vernetztes internationales Unternehmen, suchen wir zur weiteren Verstärkung des Teams, für den Standort Wien ab sofort eine/n erfahrene/n und engagierte/n Allrounder (m/w/d) mit Schwerpunkt Büro-, Finanz- und Personalmanagement. Wenn Sie nach einer spannenden…

Klagenfurt: Personalverrechner:in mit Teilzeitmodellen – auch ideal für Wiedereinsteiger:innen

Unser Kunde ist eine regionale Steuerberatungskanzlei mit einem stabilen Kundenstamm und einem familiären Betriebsklima. Zur Verstärkung des Teams suchen wir eine kommunikative und verantwortungsbewusste Fachkraft für die Personalverrechnung, die auch Freude an Teamarbeit und Eigenverantwortung mitbringt.

KöSt-Zuschlag wegen unterlassener Empfängerbenennung TAX-AUSTRIA.AT

Wenn ein Steuerpflichtiger dem Finanzamt die Empfänger seiner Zahlungen nicht bekannt geben kann, hat die Behörde diese Betriebsausgaben zu streichen. Die Abgabenbehörde kann vom Steuerpflichtigen verlangen, dass er die Empfänger von Zahlungen, die der Steuerpflichtige steuerlich als Betriebsausgaben ansetzen möchte,…

Unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen TAX-AUSTRIA.AT

Bei Übermittlung falscher Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) liegt Abgabenhinterziehung auch dann vor, wenn später eine korrekte Umsatzsteuerjahreserklärung hätte eingereicht werden sollen. Grundsätzlich müssen Unternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen, in der sie die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Umsatzsteuer oder den auf…

Gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks TAX-AUSTRIA.AT

Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte kürzlich in einem Verfahren über die Frage zu entscheiden, ob eine Zwangsversteigerung eines Grundstücks ein Veräußerungsgeschäft und somit ein steuerbarer Vorgang ist. Im gegenständlichen Fall war die Beschwerdeführerin Eigentümerin eines Grundstücks mit Altvermögenseigenschaft. Dieses Grundstück wurde…

Neu: Verjährungsfrist und Zuständigkeitsgrenzen TAX-AUSTRIA.AT

Die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2023 sieht vor, dass die Verjährungsfrist für besonders schwerwiegende Finanzvergehen verlängert und der strafbestimmende Wertbetrag für die gerichtliche Zuständigkeit angehoben wird.

Gemeinnützigkeit eines Vereins TAX-AUSTRIA.AT

Gemeinnützige Vereine werden steuerlich begünstigt, wenn sie Aufgaben im öffentlichen Interesse übernehmen. Vereine sind aber nur dann als gemeinnützig einzustufen, wenn sie bestimmte Zwecke verfolgen, deren Erfüllung die Allgemeinheit fördern. Von Allgemeinheit ist dann zu sprechen, wenn der (geförderte) Personenkreis…

Vergütungen für Diensterfindungen TAX-AUSTRIA.AT

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte jüngst über die begünstigte Besteuerung von Vergütungen für Diensterfindungen zu entscheiden. Es wurde beurteilt, ob eine gewinnabhängige Erfolgsprämie teilweise dem Hälftesteuersatz unterliegt. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine GmbH, in welcher der Revisionswerber als Prokurist und später…

Umsatzsteuerliche Behandlung von betrieblichen Sachspenden TAX-AUSTRIA.AT

Insbesondere im Hinblick auf Ausnahmen und potenzielle zukünftige Gesetzesänderungen sollte eine genaue Differenzierung für Spenden aus dem Betriebsvermögen vorgenommen werden, um die Umsatzsteuerpflicht beurteilen zu können. Umsatzsteuerbare Umsätze umfassen Lieferungen sowie sonstige Leistungen. Unentgeltliche Entnahmen durch den Unternehmer sind ebenfalls…

Einlagen von Grundstücken in die eigene Körperschaft TAX-AUSTRIA.AT

Das Bundesfinanzgericht (BFG) entschied kürzlich, dass eine zivilrechtliche Schenkung eines Grundstücks an eine bereits überschuldete Körperschaft Immobilienertragsteuer auslöst.

Liebhaberei bei vorzeitig beendeter Vermietung TAX-AUSTRIA.AT

Bei vorzeitig beendeter Vermietung liegt keine Liebhaberei vor, wenn der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass sich die Beendigung erst nachträglich ergeben hat. Von Liebhaberei spricht man, wenn eine Vermietungstätigkeit von vornherein keinen Gesamtüberschuss erwarten lässt. Als steuerliche Folgen dieser Liebhabereivermutung dürfen…

Ist unentgeltliche Arbeitskleidung ein geldwerter Vorteil? TAX-AUSTRIA.AT

Wenn Arbeitskleidung „gewöhnliche bürgerliche Kleidung“ ohne großflächige Logos ist, ändert auch das Verbot, die Kleidung privat zu tragen, nichts daran, dass sie als Vorteil aus dem Dienstverhältnis einzuordnen ist. Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte über die Qualifizierung von unentgeltlich überlassener Arbeitskleidung…