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Linz, OÖ: HUMAN RESOURCES MANAGEMENT & Payroll Specialist (m/w/d) modernes, agiles Umfeld & Raum für persönliche Weiterentwicklung

Unser Kunde - ein stabiles und renommiertes Unternehmen in Linz - bietet ein modernes, agiles Umfeld ohne starre Hierarchien mit kurzen Entscheidungswegen und eigenverantwortlichem Aufgabenbereich. Zur Verstärkung des Teams suchen wir eine/n engagierte/n Payroll Specialist / HR Management (m/w/d). Flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zum Homeoffice bieten einen angenehmen Arbeitsalltag.

Besteuerung von Reiseleistungen | TAX-AUSTRIA.AT

Reiseleistungen in Form von Besorgungsleistungen an Nichtunternehmer unterliegen umsatzsteuerrechtlichen Sondervorschriften. Dies betrifft insbesondere die Bemessungsgrundlage, welche sich aus der Differenz zwischen dem Entgelt und den Aufwendungen des Reiseunternehmers ergibt (sogenannte Margenbesteuerung). Als Reiseleistungen sind insbesondere Leistungen im Rahmen der Unterbringung (z.B. Hotels, Apartments), Beförderung und Verpflegung der Reisenden sowie diverse Nebenleistungen (z.B. Reisebegleitung, Besichtigungen, Führungen,… 

Lohnsteuer und SV-Update | TAX-AUSTRIA.AT

Mit Erlass des Finanzministeriums wurden die Lohnsteuerrichtlinien (LStR) einer Änderung unterzogen. Wesentliche Änderungen und sonstige Neuerungen aus lohnsteuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht haben wir für Sie zusammengefasst. Kinderbetreuung Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Bildungseinrichtung, die steuerfreie Vorteilsgewährung an die Arbeitnehmer zulässt, wurden, insbesondere in Bezug auf Gewinnerzielung und den Anteil… 

Wegzugsbesteuerung und Grenzgängerregelung | TAX-AUSTRIA.AT

Arbeitstage im Homeoffice nicht mehr schädlich! Aufgrund der COVID-19-Pandemie haben sich jedoch besonders Formen des mobilen Arbeitens (z.B. Homeoffice) in der Arbeitswelt etabliert, die „45 Tage“-Grenze wurde daher häufig überschritten.

Änderungen bei der Altersteilzeit ab 1.1.2024 | TAX-AUSTRIA.AT

Neben diversen anderen Anpassungen wird die Blockzeitvariante der Altersteilzeit mit Wirkung ab 1.1.2024 eingeschränkt und entfällt ab 1.1.2029 zur Gänze. Die vom AMS geförderte Altersteilzeit kann seit dem Jahr 2000 zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Es gibt zwei Grundmodelle, nämlich die durchgehende (kontinuierliche) Altersteilzeit und die geblockte Altersteilzeit mit anschließender Freizeitphase. Neben diversen anderen… 
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