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Gemeinnützigkeit eines Vereins TAX-AUSTRIA.AT

Gemeinnützige Vereine werden steuerlich begünstigt, wenn sie Aufgaben im öffentlichen Interesse übernehmen. Vereine sind aber nur dann als gemeinnützig einzustufen, wenn sie bestimmte Zwecke verfolgen, deren Erfüllung die Allgemeinheit fördern. Von Allgemeinheit ist dann zu sprechen, wenn der (geförderte) Personenkreis weder durch Zugehörigkeitserfordernisse noch zahlenmäßig „fest abgeschlossen“ ist. Hierbei besteht jedoch nicht das Erfordernis eines… 

Innenumsätze einer umsatzsteuerlichen Organschaft sind nicht steuerbar TAX-AUSTRIA.AT

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte fest, dass Leistungen zwischen den Mitgliedern einer Organschaft umsatzsteuerlich irrelevant sind und nicht zu einer Steuerpflicht führen. Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt vor, wenn mehrere rechtlich selbständige Unternehmen so eng miteinander verbunden sind, dass sie umsatzsteuerlich als eine Einheit betrachtet werden. In diesem Konstrukt gibt es einen sogenannten Organträger, der die… 

EU-Kleinunternehmer vs EU-OSS TAX-AUSTRIA.AT

Wenn davon auszugehen ist, dass Ihre Umsätze an EU-Nichtunternehmer (Privatpersonen) demnächst den jährlichen Schwellenwert von EUR 10.000 gemäß Art 3 Abs 5 lit c (Binnenmarkt) UStG überschreiten werden, ist zu beachten, dass Ihr Leistungsort ab Überschreitung nicht mehr Österreich ist, sondern das jeweilige Land in dem Ihr Leistungsempfänger (Privatperson) ansässig ist. Dadurch müssten Sie dann… 

Geschäftsführerhaftung bei Insolvenz TAX-AUSTRIA.AT

Ein GmbH- Geschäftsführer kann für Abgaben, die durch eine Außenprüfung festgesetzt werden, auch dann haftbar gemacht werden, wenn diese Abgaben bereits vor der Insolvenz fällig waren. Geschäftsführer einer GmbH haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur dann, wenn gesetzliche Vorschriften dies ausdrücklich vorschreiben oder der Geschäftsführer seinen Sorgfaltspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt. Dies gilt auch für den… 

Mitarbeiterrabatte für ehemalige Arbeitnehmer TAX-AUSTRIA.AT

Werden Arbeitnehmern Mitarbeiterrabatte gewährt, ist ein solcher geldwerter Vorteil lohnsteuerbefreit und führt zu keinem Sachbezug. Das gilt auch für Mitarbeiterrabatte, die ehemaligen bzw. in Ruhestand getretenen Arbeitnehmern gewährt werden. Unter Mitarbeiterrabatten versteht man geldwerte Vorteile aus dem verbilligten oder kostenlosen Bezug von Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber oder ein mit dem Arbeitgeber verbundenes Konzernunternehmen… 
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