fbpx
Zum Inhalt springen
Otti Tax Austria

Neue umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung TAX-AUSTRIA.AT

29. 08. 2024
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 wird ab 1.1.2025 die Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer neu geregelt. Erstmals kann diese auch von Unternehmen angewendet werden, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben. Bis 31.12.2024 beträgt die Umsatzgrenze für die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer € 35.000 pro Jahr (= Nettobetrag ohne Umsatzsteuer). Bei Anwendung des Normalsteuersatzes… Neue umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung TAX-AUSTRIA.AT