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Imagewandel für gelernte Buchhalter:innen – solides Finanzwissen als Sprungbrett für vielfältige Karrierewege

Langweilig, bieder, gleichförmig – Eigenschaften wie diese hafteten lange der Tätigkeit eines Buchalters / einer Buchhalterin an. Nicht erst durch komplizierte internationale Rechnungslegungsvorschriften und komplexe Compliance Audits ist die ( einst ? ) unterschätzte Profession noch mehr ins Blickfeld von Recruitern und Personalberatern gerückt. Eine Unternehmensbilanz „richtig“ lesen zu können gehört ab dem unteren mittleren Management zu den unverzichtbaren Basic Skills. Über die Vielfalt der innerbetrieblichen Zahlungsströme auch im Detail Bescheid zu wissen und sie auch richtig, sprich: gesetzeskonform, zu erstellen – dazu braucht es aber dann schon den Fachmann. Der hat seinen Job schließlich von der Pike auf gelernt, nämlich, die Finanzstruktur des Unternehmens richtig abzubilden – unter den unterschiedlichsten – auch internationalen – rechtlichen Vorgaben. Niemand weiß besser über den Firmenwert Bescheid als der Buchhalter – als Drehscheibe und Bewertungsinstanz aller Geschäftsfälle. Mit seiner Solidität und Erfahrung steht und fällt der Unternehmenserfolg.

Buchhaltung wird sexy und digi: fit

In Zeiten von Blockchain und digitaler Behördenkontakte ist der Job eines Buchhalters aber auch richtig „sexy“ geworden: Unterschiedliche Buchhaltungssoftware, eine sich rapide digitalisierende Finanz-IT sowie höherer Ergebnisdruck innerhalb der Unternehmen verlangt nach solidem Basiswissen gepaart mit „Buchhaltung 4.0“-Kommunikations- und Management-Tools. Und – nach der Bereitschaft, sich neuen Herausforderungen zu stellen: Vom Buchhalter zum Controller – und damit zur wahrscheinlich entscheidenden Stabstelle der Unternehmensleitung – ist der Weg nicht allzu weit. Aber auch benachbarte Disziplinen wie (SAP-) Consultant oder Perspektiven im Bereich Compliance und Fraud Management stehen Buchhaltern offen. Die Zeiten des verstaubten Bücherprüfens sind vorbei – komplexe IT-Prozesse haben den Arbeitsalltag auch im Finanzbereich revolutioniert. IT-Affinität und Kommunikationsstärke rücken mehr in den Fokus. Aber – das Kernwissen des Buchhalters ist heute so wertvoll wie gestern – unverändert und unveränderbar.

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Solides Finanzwissen für Ihre Karriere

Neues Telearbeitsgesetz TAX-AUSTRIA.AT

29. 08. 2024
Mit dem neuen Telearbeitsgesetz werden mit 1.1.2025 die steuer- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für Telearbeit auch außerhalb der Wohnung des Arbeitnehmers geschaffen. „Telearbeit“ liegt vor, wenn regelmäßig Arbeitsleistungen insbesondere unter Einsatz der dafür erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologie erbracht werden und dies entweder in der Wohnung bzw. im Wohnhaus des Arbeitnehmers oder in einer von ihm selbst… Neues Telearbeitsgesetz TAX-AUSTRIA.AT

Hauptwohnsitzbefreiung nur für Grund und Boden bis 1.000 m2 TAX-AUSTRIA.AT

29. 08. 2024
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) präzisierte seine Rechtsprechung, wonach die Hauptwohnsitzbefreiung nicht für beliebig große Grundstücke gilt. Bei zu verkaufenden Liegenschaften ist die Größe des zum Eigenheim gehörigen Grund und Bodens zu berücksichtigen. Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien unterliegen der Einkommensteuerpflicht (ImmoESt). Eine Ausnahme davon ist die sogenannte Hauptwohnsitzbefreiung, wonach eine Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen… Hauptwohnsitzbefreiung nur für Grund und Boden bis 1.000 m2 TAX-AUSTRIA.AT

Wichtige Termine im September 2024 TAX-AUSTRIA.AT

29. 08. 2024
EU-Vorsteuerrückerstattung, Einreichung des Firmenbuch-Jahresabschlusses und Überprüfung der ESt-/KÖSt-Vorauszahlungen bzw. Anspruchsverzinsung. Vorsteuererstattung aus EU-Mitgliedstaaten bis 30.9.2024 beantragen Inländische Unternehmer, die im Ausland Lieferungen oder sonstige Leistungen beziehen, können sich die in Rechnung gestellte ausländische Vorsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zurückholen. Für die Erstattung von Vorsteuern des Jahres 2023 aus EU-Mitgliedstaaten endet die Frist am 30.9.2024. Die Anträge… Wichtige Termine im September 2024 TAX-AUSTRIA.AT

Maßnahmen zur Entlastung für 2025 TAX-AUSTRIA.AT

29. 08. 2024
Zur Abgeltung der noch nicht berücksichtigten Inflationswirkungen hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen ab 1.1.2025 beschlossen. Die entsprechenden Gesetze sollen bis Oktober im National- und Bundesrat beschlossen werden. Die kalte Progression wurde in Osterreich ab 1.1.2023 abgeschafft. Sozial- und Familienleistungen wie die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag und der Kinderabsetzbetrag werden seitdem valorisiert. Im Rahmen des jährlich verbleibenden… Maßnahmen zur Entlastung für 2025 TAX-AUSTRIA.AT

Neue umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung TAX-AUSTRIA.AT

29. 08. 2024
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 wird ab 1.1.2025 die Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer neu geregelt. Erstmals kann diese auch von Unternehmen angewendet werden, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben. Bis 31.12.2024 beträgt die Umsatzgrenze für die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer € 35.000 pro Jahr (= Nettobetrag ohne Umsatzsteuer). Bei Anwendung des Normalsteuersatzes… Neue umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung TAX-AUSTRIA.AT

Selbstanzeige vor Ankündigung der Außenprüfung TAX-AUSTRIA.AT

29. 08. 2024
Die im Jahr 2014 eingeführte Abgabenerhöhung hat zur Folge, dass Selbstanzeigen, die erst bei Ankündigung einer Prüfungshandlung erstattet werden, nur dann strafbefreiend wirken, wenn neben den offengelegten, verkürzten Abgaben auch der entsprechende Zuschlag bezahlt wird. Strittig ist allerdings, ob so eine Abgabenerhöhung auch zu bezahlen ist, wenn die Selbstanzeige schon längst in Ausarbeitung ist, aber… Selbstanzeige vor Ankündigung der Außenprüfung TAX-AUSTRIA.AT