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Imagewandel für gelernte Buchhalter:innen – solides Finanzwissen als Sprungbrett für vielfältige Karrierewege

Langweilig, bieder, gleichförmig – Eigenschaften wie diese hafteten lange der Tätigkeit eines Buchalters / einer Buchhalterin an. Nicht erst durch komplizierte internationale Rechnungslegungsvorschriften und komplexe Compliance Audits ist die ( einst ? ) unterschätzte Profession noch mehr ins Blickfeld von Recruitern und Personalberatern gerückt. Eine Unternehmensbilanz „richtig“ lesen zu können gehört ab dem unteren mittleren Management zu den unverzichtbaren Basic Skills. Über die Vielfalt der innerbetrieblichen Zahlungsströme auch im Detail Bescheid zu wissen und sie auch richtig, sprich: gesetzeskonform, zu erstellen – dazu braucht es aber dann schon den Fachmann. Der hat seinen Job schließlich von der Pike auf gelernt, nämlich, die Finanzstruktur des Unternehmens richtig abzubilden – unter den unterschiedlichsten – auch internationalen – rechtlichen Vorgaben. Niemand weiß besser über den Firmenwert Bescheid als der Buchhalter – als Drehscheibe und Bewertungsinstanz aller Geschäftsfälle. Mit seiner Solidität und Erfahrung steht und fällt der Unternehmenserfolg.

Buchhaltung wird sexy und digi: fit

In Zeiten von Blockchain und digitaler Behördenkontakte ist der Job eines Buchhalters aber auch richtig „sexy“ geworden: Unterschiedliche Buchhaltungssoftware, eine sich rapide digitalisierende Finanz-IT sowie höherer Ergebnisdruck innerhalb der Unternehmen verlangt nach solidem Basiswissen gepaart mit „Buchhaltung 4.0“-Kommunikations- und Management-Tools. Und – nach der Bereitschaft, sich neuen Herausforderungen zu stellen: Vom Buchhalter zum Controller – und damit zur wahrscheinlich entscheidenden Stabstelle der Unternehmensleitung – ist der Weg nicht allzu weit. Aber auch benachbarte Disziplinen wie (SAP-) Consultant oder Perspektiven im Bereich Compliance und Fraud Management stehen Buchhaltern offen. Die Zeiten des verstaubten Bücherprüfens sind vorbei – komplexe IT-Prozesse haben den Arbeitsalltag auch im Finanzbereich revolutioniert. IT-Affinität und Kommunikationsstärke rücken mehr in den Fokus. Aber – das Kernwissen des Buchhalters ist heute so wertvoll wie gestern – unverändert und unveränderbar.

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Solides Finanzwissen für Ihre Karriere

Keine Gebührenbefreiung bei Hotelpachtverträgen TAX-AUSTRIA.AT

24. 09. 2024
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte kürzlich zu entscheiden, ob die Gebührenbefreiung für Verträge über die Miete von Wohnräumen auch auf einen Hotelpachtvertrag Anwendung findet. Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Pachtvertrag über ein zu errichtendes Hotel, welches aus einzelnen Apartments bestand, die 70% der Gesamtfläche des Gebäudes ausmachten. Das Finanzamt setzte die Rechtsgeschäftsgebühr mit rund € 400.000… Keine Gebührenbefreiung bei Hotelpachtverträgen TAX-AUSTRIA.AT

Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer TAX-AUSTRIA.AT

24. 09. 2024
Um Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als Werbungskosten absetzen zu können, muss dort der Mittelpunkt der Tätigkeit liegen. Dabei ist aber auch auf das typische Berufsbild abzustellen. Ausgangslage eines Verfahrens war ein Universitätsprofessor, welcher Ausgaben für die Bibliothek und das Archiv in seinem Haus geltend machte. Grundsätzlich stand ihm während seiner Lehr- und Forschungstätigkeiten ein Büro… Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer TAX-AUSTRIA.AT

Hauptwohnsitzbefreiung bei Veräußerung einer Eigentumswohnung TAX-AUSTRIA.AT

24. 09. 2024
Bei Veräußerung einer Eigentumswohnung besteht keine Hauptwohnsitzbefreiung, wenn mehr als ein Drittel der Wohnungsfläche vermietet wurde. Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat entschieden: Wird eine Eigentumswohnung in zu großem Ausmaß für betriebliche Zwecke oder zur Einkünfteerzielung genutzt, kommt die Hauptwohnsitzbefreiung nicht zur Anwendung. Veräußerungsgewinne von Immobilien unterliegen der Immobilienertragsteuer. Allerdings bildet die Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen,… Hauptwohnsitzbefreiung bei Veräußerung einer Eigentumswohnung TAX-AUSTRIA.AT

Verlustverwertung im Steuerrecht TAX-AUSTRIA.AT

24. 09. 2024
Im Regelfall können Verluste aus steuerlich relevanten Tätigkeiten steuermindernd berücksichtigt werden. Das Steuerrecht kennt jedoch diverse Einschränkungen; nicht jeder Verlust kann zur Gänze mit Gewinnen gegenverrechnet werden. Liebhaberei Unter Liebhaberei sind Tätigkeiten zu verstehen, die mittel- bis langfristig keinen positiven Gesamterfolg erwarten lassen. Verluste aus einer Liebhaberei dürfen nicht mit Gewinnen anderer Einkünfte ausgeglichen werden.… Verlustverwertung im Steuerrecht TAX-AUSTRIA.AT

Weitere Änderungen in der Umsatzsteuer TAX-AUSTRIA.AT

29. 08. 2024
Das im Juli 2024 beschlossene Abgabenänderungsgesetz 2024 sieht neben der Kleinunternehmerbefreiung weitere Änderungen in der Umsatzsteuer vor. Für Spenden von Lebensmitteln und nichtalkoholischen Getränken von Unternehmern an bestimmte Einrichtungen wird eine Umsatzsteuerbefreiung eingeführt, die das Recht auf Vorsteuerabzug jedoch nicht ausschließt. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, sind nur Lebensmittelspenden an Einrichtungen begünstigt, die mildtätige Zwecke verfolgen.… Weitere Änderungen in der Umsatzsteuer TAX-AUSTRIA.AT

Neues Telearbeitsgesetz TAX-AUSTRIA.AT

29. 08. 2024
Mit dem neuen Telearbeitsgesetz werden mit 1.1.2025 die steuer- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für Telearbeit auch außerhalb der Wohnung des Arbeitnehmers geschaffen. „Telearbeit“ liegt vor, wenn regelmäßig Arbeitsleistungen insbesondere unter Einsatz der dafür erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologie erbracht werden und dies entweder in der Wohnung bzw. im Wohnhaus des Arbeitnehmers oder in einer von ihm selbst… Neues Telearbeitsgesetz TAX-AUSTRIA.AT