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Imagewandel für gelernte Buchhalter:innen – solides Finanzwissen als Sprungbrett für vielfältige Karrierewege

Langweilig, bieder, gleichförmig – Eigenschaften wie diese hafteten lange der Tätigkeit eines Buchalters / einer Buchhalterin an. Nicht erst durch komplizierte internationale Rechnungslegungsvorschriften und komplexe Compliance Audits ist die ( einst ? ) unterschätzte Profession noch mehr ins Blickfeld von Recruitern und Personalberatern gerückt. Eine Unternehmensbilanz „richtig“ lesen zu können gehört ab dem unteren mittleren Management zu den unverzichtbaren Basic Skills. Über die Vielfalt der innerbetrieblichen Zahlungsströme auch im Detail Bescheid zu wissen und sie auch richtig, sprich: gesetzeskonform, zu erstellen – dazu braucht es aber dann schon den Fachmann. Der hat seinen Job schließlich von der Pike auf gelernt, nämlich, die Finanzstruktur des Unternehmens richtig abzubilden – unter den unterschiedlichsten – auch internationalen – rechtlichen Vorgaben. Niemand weiß besser über den Firmenwert Bescheid als der Buchhalter – als Drehscheibe und Bewertungsinstanz aller Geschäftsfälle. Mit seiner Solidität und Erfahrung steht und fällt der Unternehmenserfolg.

Buchhaltung wird sexy und digi: fit

In Zeiten von Blockchain und digitaler Behördenkontakte ist der Job eines Buchhalters aber auch richtig „sexy“ geworden: Unterschiedliche Buchhaltungssoftware, eine sich rapide digitalisierende Finanz-IT sowie höherer Ergebnisdruck innerhalb der Unternehmen verlangt nach solidem Basiswissen gepaart mit „Buchhaltung 4.0“-Kommunikations- und Management-Tools. Und – nach der Bereitschaft, sich neuen Herausforderungen zu stellen: Vom Buchhalter zum Controller – und damit zur wahrscheinlich entscheidenden Stabstelle der Unternehmensleitung – ist der Weg nicht allzu weit. Aber auch benachbarte Disziplinen wie (SAP-) Consultant oder Perspektiven im Bereich Compliance und Fraud Management stehen Buchhaltern offen. Die Zeiten des verstaubten Bücherprüfens sind vorbei – komplexe IT-Prozesse haben den Arbeitsalltag auch im Finanzbereich revolutioniert. IT-Affinität und Kommunikationsstärke rücken mehr in den Fokus. Aber – das Kernwissen des Buchhalters ist heute so wertvoll wie gestern – unverändert und unveränderbar.

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Solides Finanzwissen für Ihre Karriere

Pendlerpauschale bei mehr Arbeitsstätten TAX-AUSTRIA.AT

17. 07. 2024
Das Bundesfinanzgericht stellt klar, dass einem Steuerpflichtigen im Kalendermonat höchstens ein Pendlerpauschale in vollem Ausmaß zusteht. Das Pendlerpauschale dient der Abgeltung von Fahrtkosten für die regelmäßige Fahrt zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte und ist in ihrer Höhe abhängig von der zurückgelegten Entfernung. Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte in einer Entscheidung zu beurteilen, wie sich die… Pendlerpauschale bei mehr Arbeitsstätten TAX-AUSTRIA.AT

Neuerungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 TAX-AUSTRIA.AT

25. 06. 2024
Der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 sieht Neuregelung zu Entnahmen bei Personengesellschaften, die Möglichkeit der Umwandlung von virtuellen Anteilen in eine Start-up-Mitarbeiterbeteiligung, eine neue grenzüberschreitende umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung und die Umsatzsteuerbefreiung für Lebensmittelspenden vor. Entnahme von Wirtschaftsgütern aus Personengesellschaften Ein großer Teil der Änderungen betreffen das Einkommensteuergesetz (EStG). Bereits letztes Jahr wurde die steuerliche Behandlung der Übertragung… Neuerungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 TAX-AUSTRIA.AT

Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 TAX-AUSTRIA.AT

25. 06. 2024
Das im Entwurf vorliegende Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 widmet sich der Bekämpfung von Scheinrechnungen und Scheinunternehmen. Die parlamentarische Beschlussfassung bleibt abzuwarten. Scheinunternehmen stellen etwa Schein- oder Deckungsrechnungen an andere Unternehmen aus und sogenannte Durchleiterfirmen bezahlen die Rechnungen zunächst. Das Geld wird dann bar abgehoben und letztlich an das tatsächlich die Leistung erbringende Unternehmen gezahlt (sog. „Kick-back-Zahlungen“). Damit… Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 TAX-AUSTRIA.AT

Gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks TAX-AUSTRIA.AT

25. 06. 2024
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte kürzlich in einem Verfahren über die Frage zu entscheiden, ob eine Zwangsversteigerung eines Grundstücks ein Veräußerungsgeschäft und somit ein steuerbarer Vorgang ist. Im gegenständlichen Fall war die Beschwerdeführerin Eigentümerin eines Grundstücks mit Altvermögenseigenschaft. Dieses Grundstück wurde im Rahmen einer gerichtlichen Zwangsversteigerung an den Höchstbieter versteigert und der Erlös den Gläubigern der… Gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks TAX-AUSTRIA.AT

Gebäudestandard Bronze TAX-AUSTRIA.AT

25. 06. 2024
Für nach dem Umweltförderungsgesetz unterstützte Sanierungsmaßnahmen wurde eine beschleunigte Absetzbarkeit sowie eine beschleunigte Absetzung für Abnutzung für Wohnneubauten geschaffen. Diese ist an das Erfüllen des „Gebäudestandard Bronze“ geknüpft. Für zwischen 31.12.2023 und 1.1.2027 fertiggestellte Wohnneubauten beträgt die Absetzung für Abnutzung (AfA) in den ersten drei Jahren maximal das Dreifache des jeweiligen gesetzlichen Prozentsatzes (1,5% pro… Gebäudestandard Bronze TAX-AUSTRIA.AT

Keine KESt-Pflicht bei Gewinnausschüttungen an Nichtgesellschafter TAX-AUSTRIA.AT

25. 06. 2024
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte kürzlich zu beurteilen, ob mögliche verdeckte Gewinnausschüttungen an einen faktischen „Machthaber“, der jedoch keine Gesellschafterstellung innehat, der Kapitalertragsteuer (KESt) unterliegen. Im Rahmen einer Außenprüfung bei einer GmbH wurde vom Finanzamt festgestellt, dass in Eingangsrechnungen zu hohe Beträge ausgewiesen und diese als Deckungsrechnungen für Schwarzarbeit verwendet wurden. Die entsprechenden Beträge waren daher… Keine KESt-Pflicht bei Gewinnausschüttungen an Nichtgesellschafter TAX-AUSTRIA.AT