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Personalverrechnerausbildung
KARRIERE NEWS & Insider Tipps

Die Personalverrechnerausbildung bietet vielfältige Karrieremöglichkeiten

Eine Ausbildung als Personalverrechner:in bietet Ihnen nicht nur vielfältige Karrieremöglichkeiten, sondern auch eine attraktive Vergütung und die Chance auf kontinuierliche Weiterbildung. Hier sind die Hauptgründe, warum diese Karrierewahl so vorteilhaft ist: Mit einer Ausbildung als Personalverrechner öffnen sich Ihnen Türen in verschiedenen Bereichen, von der Buchhaltung bis hin zu strategischen HR-Positionen. Passen Sie Ihre Karriere Ihren persönlichen Stärken und Interessen an. Überdurchschnittliche Vergütung: Aufgrund Ihrer spezialisierten Kenntnisse können Sie mit einem attraktiven Gehalt rechnen. Ihre Fähigkeiten in der Lohn- und Gehaltsabrechnung sind essentiell für jedes Unternehmen. Ergreifen Sie die Gelegenheit, in einem Berufsfeld mit Zukunft zu arbeiten. Als qualifizierte:r Personalverrechner:in werden Sie zum unverzichtbaren Bestandteil jedes Unternehmens. Starten Sie jetzt Ihre Karriere in diesem spannenden und dynamischen Bereich!
Otti Tax Austria

Wegzugsbesteuerung und Grenzgängerregelung | TAX-AUSTRIA.AT

Arbeitstage im Homeoffice nicht mehr schädlich! Aufgrund der COVID-19-Pandemie haben sich jedoch besonders Formen des mobilen Arbeitens (z.B. Homeoffice) in der Arbeitswelt etabliert, die „45 Tage“-Grenze wurde daher häufig überschritten.

Besteuerung von Reiseleistungen | TAX-AUSTRIA.AT

Reiseleistungen in Form von Besorgungsleistungen an Nichtunternehmer unterliegen umsatzsteuerrechtlichen Sondervorschriften. Dies betrifft insbesondere die Bemessungsgrundlage, welche sich aus der Differenz zwischen dem Entgelt und den Aufwendungen des Reiseunternehmers ergibt (sogenannte Margenbesteuerung). Als Reiseleistungen sind insbesondere Leistungen im Rahmen der Unterbringung (z.B. Hotels, Apartments), Beförderung und Verpflegung der Reisenden sowie diverse Nebenleistungen (z.B. Reisebegleitung, Besichtigungen, Führungen,… 

Lohnsteuer und SV-Update | TAX-AUSTRIA.AT

Mit Erlass des Finanzministeriums wurden die Lohnsteuerrichtlinien (LStR) einer Änderung unterzogen. Wesentliche Änderungen und sonstige Neuerungen aus lohnsteuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht haben wir für Sie zusammengefasst. Kinderbetreuung Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Bildungseinrichtung, die steuerfreie Vorteilsgewährung an die Arbeitnehmer zulässt, wurden, insbesondere in Bezug auf Gewinnerzielung und den Anteil… 
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