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Otti Tax Austria

Wohnraumüberlassung einer GmbH an Gesellschafter-Geschäftsführer TAX-AUSTRIA.AT

Die unentgeltliche Überlassung einer Dienstwohnung an einen Gesellschafter-Geschäftsführer gilt als betrieblich veranlasst, wenn die Gesamtausstattung der Geschäftsführungsvergütung einem Fremdvergleich standhält. Aufwendungen, die nicht betrieblich veranlasst sind, berechtigen zu keinem Vorsteuerabzug. Dies gilt auch für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer verdeckten Gewinnausschüttung an den Gesellschafter einer GmbH stehen.Jüngst hatte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zu entscheiden, inwieweit… 

E-Rechnung ab 2025 in Deutschland verpflichtend TAX-AUSTRIA.AT

In Deutschland dürfen ab 1.1.2025 Rechnungen zwischen Unternehmen nur mehr elektronisch ausgestellt werden. Die EU-Kommission möchte im Zuge der „VAT in the Digital Age“ (ViDA) das Mehrwertsteuersystem vereinfachen und an die Digitalisierung anpassen. Zu diesen Maßnahmen zählt u.a. auch die verpflichtende elektronische Rechnungsausstellung. Die ViDA–Maßnahmen sollen generell mit 2028 in Kraft treten. Deutschland hingegen holte… 

Erweiterung des Freiwilligenpauschales auf Kirchen TAX-AUSTRIA.AT

Seit 1.1.2024 gibt es ein „Freiwilligenpauschale“ für Tätigkeiten, die ehrenamtlich an gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Körperschaften des Privatrechts erbracht werden. Nun wird das Freiwilligenpauschale auch auf Tätigkeiten für gesetzlich anerkannte Kirchen ausgeweitet. Um die Arbeit von ehrenamtlich bzw. freiwillig Tätigen steuerlich zu unterstützen, können gemeinnützige Organisatoren, zum Beispiel Vereine, seit Jahresbeginn unter bestimmten Voraussetzungen einkommensteuerfreie… 

Änderungen durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 TAX-AUSTRIA.AT

Im Zuge des Progressionsabgeltungsgesetzes 2025 werden eine Inflationsanpassung vorgenommen sowie Maßnahmen gesetzt, die zur steuerlichen Entlastung führen sollen. Die Maßnahmen sind erstmalig bei der Veranlagung 2025 anwendbar. Als kalte Progression wird jener Effekt bezeichnet, durch den die jährlichen Lohnerhöhungen zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen. Der Lohn- bzw. Einkommensteuertarif ist nämlich progressiv ausgestaltet. Das heißt, es… 

Grunderwerbsteuer: Erwerb eines Baugrundstücks und Errichtung eines Einfamilienhauses TAX-AUSTRIA.AT

Baukosten für ein Einfamilienhaus auf einem neu erworbenen Grundstück sind nur dann nicht in der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, wenn der Käufer als Bauherr auftritt. Bei Erwerb eines inländischen Grundstücks fällt Grunderwerbsteuer an. Die Steuer berechnet sich nach dem Wert der Gegenleistung, bei einem Kauf wäre dies der Kaufpreis. Soll nun ein Gebäude auf diesem Grundstück… 
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