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Liebhaberei bei vorzeitig beendeter Vermietung TAX-AUSTRIA.AT

Bei vorzeitig beendeter Vermietung liegt keine Liebhaberei vor, wenn der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass sich die Beendigung erst nachträglich ergeben hat. Von Liebhaberei spricht man, wenn eine Vermietungstätigkeit von vornherein keinen Gesamtüberschuss erwarten lässt. Als steuerliche Folgen dieser Liebhabereivermutung dürfen Verluste aus der Vermietung weder mit anderen Einkünften ausgeglichen noch in Folgejahre vorgetragen werden. Andererseits… 

Thermisch-energetische Sanierungen bei vermieteten Wohnobjekten TAX-AUSTRIA.AT

Das Öko-Sonderausgabenpauschale wurde um den Öko-Zuschlag für vermietete Wohnobjekte erweitert. Hauseigentümer, die in die thermisch-energetische Sanierung ihrer Gebäude investieren oder ihre fossilen Heizsysteme gegen klimafreundliche Alternativen austauschen, profitieren von einem neuen steuerlichen Förderungsinstrument. Das sogenannte „Öko-Sonderausgabenpauschale“ ermöglicht es, bestimmte Kosten im Zusammenhang mit diesen umweltfreundlichen Maßnahmen für privat genutzte Gebäude steuerlich abzusetzen und damit die… 

KöSt-Zuschlag wegen unterlassener Empfängerbenennung TAX-AUSTRIA.AT

Wenn ein Steuerpflichtiger dem Finanzamt die Empfänger seiner Zahlungen nicht bekannt geben kann, hat die Behörde diese Betriebsausgaben zu streichen. Die Abgabenbehörde kann vom Steuerpflichtigen verlangen, dass er die Empfänger von Zahlungen, die der Steuerpflichtige steuerlich als Betriebsausgaben ansetzen möchte, bekannt gibt (sogenannte Empfängerbenennung). Zweck dieser Regelung ist, dass die Behörde beim Zahlungsempfänger prüfen kann,… 

Entnahme von Gegenständen aus dem Betriebsvermögen TAX-AUSTRIA.AT

Entnahmen von zunächst betrieblich angeschafften und genutzten Wirtschaftsgütern können steuerliche Folgen haben. Eine Entnahme liegt vor, wenn ein ursprünglich für den betrieblichen Bereich angeschafftes Wirtschaftsgut – zum Beispiel eine Maschine, ein Fahrzeug oder eine Immobilie – nicht mehr im Betrieb genutzt, sondern privat verwendet wird. Entnahmen sind somit alle nicht betrieblich veranlassten Abgänge von Werten,… 

Gemeinnützigkeit eines Vereins TAX-AUSTRIA.AT

Gemeinnützige Vereine werden steuerlich begünstigt, wenn sie Aufgaben im öffentlichen Interesse übernehmen. Vereine sind aber nur dann als gemeinnützig einzustufen, wenn sie bestimmte Zwecke verfolgen, deren Erfüllung die Allgemeinheit fördern. Von Allgemeinheit ist dann zu sprechen, wenn der (geförderte) Personenkreis weder durch Zugehörigkeitserfordernisse noch zahlenmäßig „fest abgeschlossen“ ist. Hierbei besteht jedoch nicht das Erfordernis eines… 
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