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Wien: Buchhalter:in mit Fokus KMU & GmbHs mit einem angenehmen, stressarmen Arbeitsumfeld

Unser Kunde ist eine Steuerberatungskanzlei in Wien mit klar strukturierter Klientenlandschaft und stabilen Mandaten. Die Kanzlei legt großen Wert auf überschaubare Aufgabenbereiche und transparente Abläufe.

Wien: Buchhalter:in mit überdurchschnittlicher Vergütung & Entwicklung

Unser Kunde ist eine wirtschaftlich sehr erfolgreiche Steuerberatungskanzlei in Wien mit anspruchsvollem Klientenportfolio. Die Kanzlei bietet erfahrenen Buchhalter:innen ein professionelles Umfeld mit hoher Eigenverantwortung und langfristiger Perspektive.

Auswirkungen einer späteren Umsatzsteuer-Option TAX-AUSTRIA.AT

Eine Option, die sich ausschließlich auf den über die Anzahlung hinausgehenden Vermietungsumsatz beschränkt, ist aufgrund der Unteilbarkeit der Umsätze laut Bundesfinanzgericht (BFG) nicht möglich. Das (BFG hatte zu entscheiden, wie eine ursprünglich als unecht umsatzsteuerfrei behandelte Anzahlung steuerlich zu beurteilen ist, wenn zu einem späteren Zeitpunkt eine Option zur Steuerpflicht ausgeübt wird. Ein Alleingesellschafter-Geschäftsführer erzielte… 

Hälftesteuersatz für die Pensionsabfindung TAX-AUSTRIA.AT

Wird einem Geschäftsführer die Option auf Kapitalabfindung anstelle einer zugesagten laufenden Alterspension eingeräumt, so muss er diese Option am Tag der Betriebsaufgabe ausüben, um etwaige ertragsteuerliche Begünstigungen geltend machen zu können. Ein Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH wurde am Tag der Vollendung seines 62. Lebensjahres („Erreichen des Pensionsalters“) von seiner Geschäftsführerfunktion abberufen. Dabei wurde ihm… 

Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaften): Ausweitung der Offenlegungspflicht ab 1.10.2025 TAX-AUSTRIA.AT

Am 1.10.2025 treten Änderungen im Bereich des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) in Kraft. Sie bringen vor allem weitere Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit Treuhandschaftsvereinbarungen. Der Kreis der meldepflichtigen Treuhandschaften wird dabei über das Bestehen von wirtschaftlichem Eigentum (Beteiligung > 25%) hinaus erweitert. Dadurch soll die Transparenz erhöht und Geldwäsche erschwert werden. Mit 1.1.2025 wurde der Begriff… 

Übernommene Schulden als Grunderwerbsteuer-Gegenleistung TAX-AUSTRIA.AT

Bei der Übertragung von Grundstücken wird die anfallende Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, mindestens jedoch vom Grundstückswert berechnet. Auch übernommene Schulden können Teil dieser Gegenleistung sein. Dies gilt auch für Schulden, bei welchen nur eine im Innenverhältnis wirkende Erfüllungsübernahme vereinbart wurde. In einem Fall vor dem Bundesfinanzgericht (BFG) übertrugen zwei GmbHs Anteile an einem Grundstück…