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Otti Tax Austria

Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis durch Urlaub TAX-AUSTRIA.AT

Ein Urlaub entbindet nicht von der Pflicht, für eine ordnungsgemäße Vertretung und eine Fristenkontrolle zu sorgen. Wird von einem Steuerpflichtigen oder dessen Vertreter eine Frist, wie etwa eine Beschwerdefrist, versäumt, ist auf Antrag des Steuerpflichtigen bzw. des Vertreters die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn er glaubhaft macht, dass er durch ein unvorhergesehenes… 

Vorsteuerabzug bei Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis TAX-AUSTRIA.AT

Verabsäumt ein ausländischer Unternehmer, sich im Inland zur Umsatzsteuer zu registrieren und weist keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen aus, schuldet er dennoch die Umsatzsteuer im Inland. Der Empfänger der Leistungen bzw. dieser Rechnungen ist jedoch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, selbst wenn das ausländische Unternehmen die Umsatzsteuer im Nachhinein durch ein bei einer Steuerprüfung erstelltes Protokoll,… 

Wohnraumüberlassung einer GmbH an Gesellschafter-Geschäftsführer TAX-AUSTRIA.AT

Die unentgeltliche Überlassung einer Dienstwohnung an einen Gesellschafter-Geschäftsführer gilt als betrieblich veranlasst, wenn die Gesamtausstattung der Geschäftsführungsvergütung einem Fremdvergleich standhält. Aufwendungen, die nicht betrieblich veranlasst sind, berechtigen zu keinem Vorsteuerabzug. Dies gilt auch für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer verdeckten Gewinnausschüttung an den Gesellschafter einer GmbH stehen.Jüngst hatte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zu entscheiden, inwieweit… 
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