
Stock-Options von dritter Seite sind Arbeitslohn TAX-AUSTRIA.AT
Die bisherige Rechtsprechung, wonach nur Zahlungen des Arbeitgebers selbst der Steuerpflicht unterliegen, ist obsolet. Der Arbeitgeber hat auch für von dritter Seite gewährte Stock-Options die Lohnnebenkosten abzuführen. Bei der Gewährung von sogenannten Stock-Options durch den…



