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Buchhaltung neu gedacht: Entdecken Sie die Top 5 Karrierechancen für Ihren Erfolg!

Buchhaltung, Bilanzbuchhaltung & mehr. Finden Sie Ihren Traumjob mit Otti & Partner – professionell, schnell, individuell!

Bilanzbuchhaltung Karriere Otti At | Steuerberatung, Accounting & Finance | KARRIERE NEWS | OTTI.AT
Linz: Bilanzbuchhalter:in – Moderne Arbeitswelt & echte Work-Life-Balance!
Für unseren Mandanten, eine moderne und etablierte Steuerberatungskanzlei in Linz, suchen wir eine erfahrene Persönlichkeit für den Bereich Bilanzbuchhaltung. Die Kanzlei legt großen Wert auf moderne Arbeitsbedingungen, Flexibilität und eine ausgewogene Work-Life-Balance. Sie erwartet ein professionelles und zukunftsorientiertes Umfeld, in dem Eigenverantwortung und persönliche Entwicklung gleichermaßen gefördert werden. Wenn Sie Ihre fachlichen Kenntnisse in einem modernen Umfeld einbringen und dabei von zeitgemäßen Rahmenbedingungen profitieren möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Wien: Bilanzbuchhaltung (m/w/d) mit Führungsverantwortung (20 bis 30 WoStd.)
Sie haben bereits solide Erfahrung in einer Steuerberatung gesammelt und suchen den nächsten Karriereschritt? Sie möchten Verantwortung übernehmen, ein kleines Team leiten und schätzen eine verlässliche Einarbeitung? Für eine renommierte Kanzlei im Herzen des 8. Wiener Bezirks suchen wir Sie!
Garsten, OÖ: Bilanzbuchhaltung – eine sinnstiftende Tätigkeit in einem Unternehmen, das an einer nachhaltigen und resilienten Energiezukunft arbeitet!
Unser Mandant ist ein international tätiges Unternehmen in der Zukunftsbranche der erneuerbaren Energien mit Sitz in Garsten und entwickelt innovative Lösungen für eine nachhaltige und resiliente Energiezukunft. Zur Verstärkung des Teams suchen wir eine erfahrene Person in der Bilanzbuchhaltung (m/w/d), die ihr Fachwissen einbringt und Verantwortung im gesamten Rechnungswesen übernimmt. Sie verfügen über fundierte Erfahrung in der Bilanzbuchhaltung und möchten diese in einem zukunftsorientierten Unternehmen in Garsten einbringen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Wechsel von der Kleinunternehmer-Befreiung zur Regelbesteuerung TAX-AUSTRIA.AT
Zahlungseingänge für Leistungen, die noch im Zeitraum der Geltung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung erbracht und ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurden, sind auch bei späterer Vereinnahmung weiterhin steuerbefreit. In einem aktuellen Erkenntnis bestätigte das Bundesfinanzgericht (BFG), dass für die Einstufung als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer und die Berechnung der diesbezüglichen Umsatzgrenze das Jahr des tatsächlich bewirkten Umsatzes (Leistungszeitpunkt)… 
Neue Finanzordnungswidrigkeit TAX-AUSTRIA.AT
Das Bundesfinanzgericht (BFG) stellte klar, dass die Verwendung verfälschter, falscher oder unrichtiger Belege ein eigenständiges Finanzvergehen neben einer Abgabenhinterziehung darstellt und die beiden Delikte somit jeweils für sich bestraft werden können. Weiters wurde die Verwendung solcher Belege als Dauerdelikt qualifiziert, was insbesondere Auswirkungen auf die Verjährung dieser Finanzordnungswidrigkeit hat. Die Bestimmung des Finanzstrafgesetzes erfasst Fälle,… 
Warum Otti & Partner?